Für das Jahr 2014 sind für Hartz IV folgende Beträge geplant:

 

 

 

Alleinstehend/Alleinerziehend:  391 Euro (9 Euro mehr)

 

Anteil am Regelbedarf                                                      in %                     in Euro 2014

 

Nahrung, alkoholfreie Getränke                                       35,50%                      136,61 €

 

Freizeit, Unterhaltung, Kultur                                          11,04%                        43,17 €

 

Nachrichtenübermittlung                                                   8,83%                        34,73 €

 

Bekleidung, Schuhe                                                        8,40%                        33,10 €

 

Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung                            8,36%                        32,94 €

 

Innenausstattung, Haushaltsgeräte                                    7,58%                        29,96 €

 

andere Waren und Dienstleistungen                                  7,32%                        28,96 €

 

Verkehr                                                                          6,30%                        25,07 €

 

Gesundheitspflege                                                           4,30%                        16,43 €

 

Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen                1,98%                          7,57 €

 

Bildung                                                                           0,38%                          1,46 €

 

Gesamt*                                                                      100,00%                      391,00 €

Quelle: BA und verschiedene Publikationen, Bitte ev. Fehler melden, danke

 

Änderungen 2014 (unter Vorbehalt) Quelle BA:

Zum "Lebensnotwendigen" gehören Tabak ud Alkohol nicht mehr, diese sind gestrichen worden.

Hinzugekommen (erweitert) wurden "nicht alkoholische Getränke",

Der Bereich "Nachrichtenübermittlung" (Mittelalterliche Ausdrucksweise, sehr passend) wurde erweitert, ein paar Euro für ONLINE sind enthalten, reicht natürlich nicht für einen Vertrag, aber ist immerhin als notwendig anerkannt. Pc und online ist kein persönlicher Luxus mehr sondern "Teilhabe" am sozialen Leben.

Immerhin etwas, danke

 

Noch ein Link auf eine Seite, wo die Rechtmässigkeit von Hartz IV mal beleuchtet wird, ist das Anschauen wert, aber wir sehen nicht alles genau so. http://hartz4idee.wordpress.com/2008/03/11/hartz-iv-grundgesetzwidrig/

Was bedeutet Grundsicherung und wie geht das?

Grundsicherung Theorie und Praxis:

Unsere Sozialgesetzgebung geht einfach von einem erdachten "Kunst-Bürger" aus, der nicht längerfristig krank wird und dem auch keine Geräte kaputt gehen, der viele günstige Einkaufsmöglichkeiten direkt vor der Tür hat, und dem ein günstiges und gut ausgebautes Nahverkehrsnetz zur Verfügung steht. Er wird beim "Schwarzfahren" grundsätzlich nicht erwischt, muss keine Kaution abstottern, und hat keine Schulden.

Er braucht also kein eigenes Fahrzeug, braucht weder Medikamente (viele davon nicht auf Rezept oder mit Zuzahlung trotz Befreiung), noch muss er zu regelmässigen Behandlungen. Er schafft es, mit seinem sozialen Umfeld zu kommunizieren, ohne auf Handy, Telefon, oder gar Internet zurückzugreifen. Daher braucht er auch keinen Computer, und auch kein Navi. Da kann man eine Menge sparen.

Man macht einfach keine Fotos von den Kindern oder Freunden, denn ohne Computer kann man sie ja nicht anschauen - oder haben Sie noch eine Kamera mit Film drin?

Briefe schreibt er mit der Hand, und zahlt viel Geld für ein viel zu teueres Giro-Konto, weil er ein anderes nicht bekommt. Verwundert liest er, dass wir eine ganz geringe Teuerungsrate knapp über 1 Prozent haben - inkl Euroumstellung.

So lässt sich auch erklären, warum die ARGE (wir halten nicht viel von neumodischen Umbenennungen) auf die Idee kommt, dass man unerwartete notwendige Ausgaben eben dann in anderen Bereichen wieder "einsparen" kann.

Ok, diese Beschreibung war etwas sarkastisch, aber eines bleibt als Fakt bestehen: Die dämliche Annahme, dass jeder "Bedürftige" gleich sei. Nur so kann man sich erklären, warum es keine Einzelfallanpassung gibt. Beim Ernährungsbedarf ergab sich ja die Notwendigkeit für eine solche Anpassung, sonst anscheinend nicht. Und auch die wurde so geändert, dass sie kaum jemand bekommt.

 

Die Menschenwürde muss ja bei der "Grundsicherung" gewahrt werden, und wir plädieren hier sicher nicht für Luxus auf Kosten anderer, aber wir vermissen ein wenig die recht einfache Unterscheidung, ob jemand nicht kann, oder ob jemand keine Lust hat.

 

Warum fragt die ARGE dann eigentlich nach email-Adresse und Telefonnumer? Und wie soll ich ohne Wegekosten im Internet nach z.B. einem Job suchen?

Wohlgemerkt: Alle hier aufgeführten Angaben und Beispiele beziehen sich nicht auf die regionalen ARGE's, sind aber alle entweder direkte Aussagen einer ARGE, oder aber sind schriftlich belegt. Einige beruhen aber auch auf Urteilen des Sozialgerichtes. Wir treten den Beweis gern an.

Geräte erhalten / neu anschaffen

Ein Kühlschrank und ein Herd, Wasserhahn, Dusche, ja sogar eine Badewanne sind erlaubt, nur darf halt nichts kaputt gehen, und Zuschüsse hat es nur zur "Erstausstattung" gegeben, oder nur als Kredit.

Radio und Fernsehen gelten als notwendig, die Beträge dafür aber reichen natürlich nicht aus, um z.B. einen Ersatz zu beschaffen, wenn etwas kaputt ist. Telefon sollte man haben, aber nicht benutzen.

Computer, Scanner, Drucker und Internet sind Grenzfälle: Es wird selbverständlich angenommen, dass sie vorhanden sind, man braucht Kopien, man muss einen Brief ausdrucken könnnen, man muss im Internet suchen können, und keine Email-Adresse ? Da können Sie den Briefkasten auch gleich noch abhängen, oder ?

 

Wer ohne Internet, Computer und Fahrzeug einen (vollwertigen) Job gefunden hat, möchte sich doch bitte melden, mir ist kein Fall bekannt. Und ich kenne auch keinen Chef, der heutzutage noch Verständnis dafür aufbringt, dass man nicht wenigstens ganz einfache Arbeiten am PC selber machen kann.

Und erreichbar muss man auch sein, der Umgang mit Auto, Telefon, Handy, Internetsuche, Email wird als selbverständlich vorausgesetzt.

 

Auf der anderen Seite ist man ja sogar "verpflichtet", möglichst ohne Einschränkungen für einen möglichen Job zur Verfügung zu stehen.

Und wie will ich Schulkindern bei den Hausaufgaben helfen, wenn ich mich nicht einmal mit einem PC auskenne?

 

Persönliche Notwendigkeiten sind da noch nicht berücksichtigt, und schon gar keine individuellen Wünsche, und seien sie noch so bescheiden.

Dass man sich mal mit Freunden treffen möchte, dass man Kontakt mit der Familie aufrechterhalten muss, dass man mit Behörden umgehen muss, kurz:

Dass man eigentlich ein sozial veranlagtes Wesen wäre, wenn es da nicht ARGE Einschränkungen gäbe. Zugegeben, im Betrag der Grundsicherung sind solche Posten berücksichtigt, nur halt in sehr geringem Umfang und für alle gleich. Wenn dann zusätzliche Probleme oder Einschränkungen hinzukommen, oder bei der ARGE Kredite abgezahlt werden, dann erhält derjenige eben keine ausreichende Grundsicherung mehr.

Die Gutscheine (u.a. für Sportvereine, Kinder) sehe ich als Eingeständnis, dass hier nachgebessert werden müsste.

 

Auf der anderen Seite heisst es ganz unmissverständlich, dass der Hartz IV Satz nicht dazu da ist, um sich etwas "zusammenzusparen", also wenn jemand davon soviel weglegen würde, dass er über die Grenze (altersabhängig) käme, dann würde der Bezug eingestellt. Ist aber nicht wirklich häufig !

 

Und wenn es gesetzlich festgestellt ist, dass der Hartz IV Satz gerade mal ausreicht, um bei idealer Verwendung die Grundbedürfnisse (gerade mal so) zu decken, dann frag ich mich doch, warum es dann möglich ist, davon einfach mal so, ohne jedes Verschulden, 20% abzuziehen, dann hat derjenige, nach eben diesen gesetzlichen Grundlagen, 20% zu wenig zum Leben, wie soll das funktionieren?

Wie gesagt, ohne Verschulden, keine Zwangsmassnahme, einfach nur so, weil z.B. eine Kaution abgestottert oder ein ARGE-Darlehen zurückgezahlt wird. Ein Darlehen, dass man einfach so statt des Hartz IV Satzes bekommen hat, und das erst nach Monaten oder Jahren in Ordnung gebracht wird.

Oder weil man einen Kredit für einen Kühlschrank brauchte plus Kaution ==> 20% minus.

 

Wenn also jemand mit diesen 20% weniger auskommen könnte, dann wäre der Satz der Grundsicherung eindeutig zu hoch!

Wenn nicht, wie soll er "20% weniger leben"?

 

 

Idee einer wirklichen Grundsicherung:

Wie wäre es z.B. mit einer Regelung, in der jeder beantragen kann, dass ihm (ihr) absolut notwendige und unvermeidliche Kosten übernommen werden, die eben leider nicht mit dem Regelsatz zu bezahlen sind? siehe Vorschläge zur Verbesserung weiter unten.

 

Aber es gibt einen solchen Antrag nur für Ernährung, und da auch nur, wenn man bestimmte Krankheitsbilder erfüllt, nicht aber z.B. bei Lebensmittelallergien (Unverträglichkeiten).

Auch nicht, wenn diese lebensbedrohliche Folgen haben und diese von mehreren Ärzten bestätigt sind.

Es ist ja noch nicht mal vorgesehen, besondere, unvermeidbare Belastungen zu überprüfen, die aber durchaus recht häufig sind:

 Beispiel Medikamente  und Therapien

Zunächst: Nicht die anteilige Zuzahlunng ist gemeint !!!

Aufzahlung bei einer ganzen Reihe von Medikamenten - Und kommen Sie mir nicht mit der Regelung, dass es immer eine wirkungsgleiche Variante ohne Aufzahlung geben muss. Muss ja, aber oft tut es einfach nicht, oder die vergleichbare Wirkung ist so wie Aspirin statt Schmerzmittel. Und eine Korrektur dauert immer viele Monate, bis der Zustand tatsächlich so ist, wie das Gesetz sagt.

 

Ein mir persönlich bekanntes Beispiel ist ein Antidepressivum mit Namen Cipralex, angeblich wirkungsgleich mit Citalopram ( es handelt sich um eingetragene Handelsmarken oder Produkte, Rechteinhaber ist der Hersteller, sie sind als nachvollziehbares Beispiel unumgänglich), aber in einem Fall wird der notwendige Wirkstoff in der Leber des Patienten produziert, und im anderen Fall ist es der fertige Wirkstoff ohne Beteiligung der Leber.

Wie gleich ist das bei einer Lebererkrankung?  Und können dann Nebenwirkungen und Wechselwirkungen auch nur ähnlich sein? Sicher nicht! Spielt aber keine Rolle, und hat über 8 Monate gedauert, bis es korrigiert wurde. Ich habe das Beispiel deshalb gewählt, weil ich in diesem Fall die Umstände genau kenne, es wurde bei der Krankenkasse gefragt, in der Apotheke, beim Gesundheitministerium, eine Kostenübernehme wurde beantragt, aber das Ergebnis blieb folgendes:

Bei Einnahme von einer Tablette pro Tag (übliche Dosis) hätte die monatliche Aufzahlung ca 280.- € gekostet. Wohlgemerkt: Die Zuzahlung kommt ja noch dazu.

 

Es muss ja gar nicht so krass sein:

Neben vielen (nachgewiesenermassen wirksamen) freiverkäuflichen Arzneimitteln sind eine Menge medizinisch notwendige Produkte nicht auf Rezept erhältlich, und es werden immer mehr. Da wären z.B. Verbände, Medikamente wie Aspirin (siehe Hinweis Cipralex), Schmerzmittel, Nasentropfen, Einreibemittel, und die ganze Palette notwendiger Hilfsmittel im Behinderungsfall, von denen nur sehr wenige (oft im Einzelantrag) übernommen werden.

Mindestbetrag - wie das?

Eine Frage an die Arge:

Wenn der Satz der ARGE die Grundsicherung darstellt, dann ist dies laut Gesetz der absolut minimale Betrag, mit dem jemand sein Leben auf niedrigstem Niveau "sichern" kann.

Wie kann man dann gleichzeitig behaupten, dass jemand mit 20% weniger auch auskommen kann.

Als Sanktion für Fehlverhalten (kurzfristig) ist das schon zu verstehen, es soll ja schwierig sein, und zu einem "Umdenken" führen.

Aber dann muss die Praxis, dass die ARGE Darlehen gewährt, neu geregelt werden.

Mir wurde mehrmals ausdrücklich gesagt, dass die Grundsicherung nicht geeignet ist, um sich etwas "zusammenzusparen", um sich ein "Polster" anzulegen ( mit Ausnahme der paar Euro, die für Wiederbeschaffung eingerechnet sind ). Gleichzeitg heisst es aber auch, dass man persönliche Mehrkosten dann eben an anderer Stelle einsparen muss. Für ein paar Euro mag das funktionieren, aber im Fall von Krankheit, Behinderung oder ähnlichen Mehrbelastungen musste mir die ARGE selbst zugeben, dass es "halt nicht geht"

Und eine "Minderzahlung" von 20% über Monate kann man so auch nicht ausgleichen.

 

weitere Besonderheiten:

 

Die Rechenkünste der ARGE:

EA-Rechnung ist vielen als Grundlage einer Abrechnung bekannt, und ist auch für Finanzämter die Grundlage der Besteuerung. Da gibt es Einnahmen und Ausgaben, und es gibt (kontotechnisch gesehen) Einzahlungen und Auszahlungen (auch Überweisungen oder Abbuchungen).Und die Differenz aller Ausgaben und Einnahnen wäre dann der Gewinn.

Das gilt eigentlich für ALLE, nur für die ARGE nicht:

Hier wird erst mal alles, was auf dem Konto eingeht, als Einkommen gerechnet, auch wenn es sich um eine Erstattung der Krankenversicherung, eine Rückerstattung einer bezahlten Versicherung, selbst dann, wenn die Gegenbuchung innerhalb von ein paar Tagen die "Einnahme" aufhebt.

Als Konsequenz: man muss Einzahlungen vermeiden, wenn es gar keine Einnahmen sind, und das lieber in bar oder über ein fremdes Konto machen, damit nicht ein falscher Verdacht entsteht. - - - ganz schön verdreht, und sieht fast schon aus wie Sozialbetrug, aber wer es 2 bis 3 mal durchgespielt hat, der hat sicher keine Lust mehr darauf.

Besonders lustig wird das, wenn man ein Kleingewerbe angemeldet hat, und über das Konto nun eben Einnahmen und Ausgaben laufen lässt: Die Ausgaben werden oft einfach nicht anerkannt, die Einnahmen eher schon.

 

 

Unterschlagenenes Einkommen:

Ich habe persönlich einen Fall vor dem Sozialgericht erlebt, wo eine ARGE nicht nur alles nachzahlen musste, sondern auch den entstandenen Schaden übernehmen musste.

Die Nachzahlung erfolgte dann auch, aber die aktuelle Zahlung blieb aus. Warum?

Auf Nachfrage wurde erklärt, es habe sich vor dem Sozialgericht ein "verschwiegenes Einkommen" ergeben, und daher sei bis zur Klärung die Zahlung "eingestellt".

Es stellte sich heraus, dass damit die (5 Jahre zurückliegende) Finanzierung eines selbständigen Geschäftes der Ex-Frau gemeint war. Diese hatte sich mit seiner Unterstützung (über 50.000 € ihres Gatten) eine eigene Existenz aufbauen wollen, was aber nicht gelang, und was zusammen mit einer Erkrankung eigentlich erst dazu geführt hat, dass derjenige erstmals ohne Einkommen, erwerbsunfähig, und somit Hartz IV Empfänger geworden ist.

 

Finanzamttechnisch ist dies tatsächlich ein Einkommen gewesen, und zwar ein negatives, und hat zu einem sogenannten "Verlustvortrag" geführt. Derjenige hääte in den kommenden Jahren also ein Einkommen erzielen dürfen, das er bis zur Höhe des Verlustvortrages nicht versteuern müsste. Und das wollte die Arge jetzt anrechnen. Aber nur so lange, bis bewiesen war, dass es sich um "negatives Einkommen" handelte, dann plötzlich nicht mehr. Negatives Einkommen gebe es nicht, war die wörtliche Auskunft. Nach nur 1,5 Monaten erneuter Klärung wurde dann wieder bezahlt, nur bis dahin war der Mietvertrag gekündigt, das Auto weg, alles zu Geld gemacht, um zu überleben, und es waren erhebliche Schulden entstanden (Geamtzeit ohne Bezug 7,5 Monate). Die Umzugskosten wurden natürlich nicht übernommen, da ja keine Notwendigkeit bestanden hätte, sondern der Umzug ja eine freie Entscheidung des Klienten gewesen sei.     Ach so ?

 

 

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen ARGE-Mitarbeitern entschuldigen, die freundlich und ernsthaft versuchen, einerseits Geld zu sparen und andererseits einem Menschen zu helfen, der keine andere Möglichkeit hat, zurecht zu kommen. Keine leichte Aufgabe. Und das noch dazu innerhalb eines völlig unzureichenden Zeitrahmens, der ja pro Klient vorgegeben wird. Ich möchte nicht mit ihnen tauschen. Und ich erkenne ganz ausdrücklich ihre Leistung, und ihre Belastung an. Ausserdem habe ich miterlebt, wie schwer mit einigen Klienten eine Kommunikation ist, und wieviel Aggression oft im Spiel ist. Ich habe bewundernswerte Freundlichkeit und Geduld erlebt, und ja, auch persönliches Engagement. Dies möchte ich "ohne wenn und aber" ausdrücklich als eine "tolle Berufsauffassung" und die Erfüllung einer wichtigen Aufgabe anerkennen.

 

Aber es gibt leider eben auch solche, wie hier berichtet, und die werden nicht dafür belangt, dass sie ganz klar Gesetze brechen und Menschen in ihrer Existenz bedrohen und gefährden. In einem ähnlichen 'Fall hat sich der "Kunde" umgebracht, weil er nicht mehr weiter wusste. Er hätte auch Amok laufen können, ich hätte es verstanden. Sicher keine Lösung, aber wenn man verhängnisvolle Verzweiflungstaten für die Zukunft vermeiden will, muss man die Kunden als Menschen behandeln, ihnen einen Rest Würde und einen Ausweg lassen, sonst eskaliert die Situation in Zukunft immer mehr .

Menschen, die nichts zu verlieren haben, werden eben einfach unberechenbar und gefährlich.

 

Und das kann ja wohl nicht das Ziel sein. Ich befürchte jedoch, dass sich solche "Verzeiflungstaten" häufen werden, und mir tun ALLE Beteiligten leid, weil niemand das verdient hat, auch nicht ein sturer "Verwalter", der grade keinen guten Tag hatte. NIEMAND !

 

 

was muss sich ändern, damit alle damit leben können

Also ein paar Änderungsvorschläge:

1. Gleichbehandlung oder Angleichung:

Zu einer Existenzsicherung reicht es nicht, einfach nur Geld zu zahlen, im Gegenteil, manchmal liesse sich einiges sparen, wenn man sich persönlich um die Bedürfnisse der Leute kümmert. Das verbessert auch die Beziehung zwischen ARGE und Klient.

Aus der Grundsicherung laut Gesetz (und dem Gesetzen über "Gleichstellung") ergibt sich,

dass eine Gleichbehandlung aller den gesetzlichen Aufttrag gar nicht erfüllen kann. 

Die Voraussetzungen und Notwendigkeiten, die individuellen Belastungen dürfen nicht unberücksichtigt bleiben, ganz im Gegenteil: Es muss das Ergebnis einer Grundsicherung sein, dass jeder Betroffene letztlich damit zurecht kommmen kann, und das ist in vielen Fällen erst durch eine Angleichung überhaupt möglich.

Natürlich handelt es sich hierbei nur um einen unvermeidbaren, notwendigen, und nachgewiesenen Bedarf, und auch die Suche nach Alternativen muss erlaubt sein.

Aber mit einem lapidaren "dann geht's sich's halt nicht aus", ist der Auftrag nicht erfüllt.

 

2.Überprüfung und Haftung der Mitarbeiter mit Entscheidungsgewalt, von neutraler Seite, Einrichtung einer Beschwerdestelle so etwa wie ein Ombutsmann in Österreich, also zuerst mal eine kompetente, zeitnahe Prüfung und eventuelle Korrektur, damit grösserer Schaden und riesige Kosten vermieden werden.Die Hausinterne Widerspruchsstelle ist dazu nicht geeignet

Haftung aber auch persönlich, wenn sich ein Mitarbeiter einfach über geltende Regelungen hinwegsetzt, angefragte Beratung nicht erbringt, oder in anderer Form seinem öffentlichen Auftrag nicht nachkommt. Und das nicht nur über eine Haftpflichtversicherung der ARGE. Gut wäre auch eine (externe) Stichprobenüberprüfung.

Der Verweis auf die Sozialgerichte ist hier kein Argument, dieses sollte eher in vielen Fällen "überflüssig" werden, und sich auf seine Kernaufgabe konzentrieren. Die Wartezeiten liegen ja zwischen Monaten und Jahren, so lange kann keiner mit Hart IV auf eine Korrektur (und damit sein Geld) warten.

 

3. Berater, die einem "ungelernten" Klienten helfen, damit er über keines der Hindernisse stolpert, und seinen berechtigten Anspruch auch durchsetzen kann. Aufgabe dieses Beraters ist es aber auch, dafür zu sorgen, dass z.B. die alte Oma, die niemals um etwas "bitten" würde, ohne Verlust ihrer Würde zu dem Anspruch zu verhelfen, der ihr zusteht. Also nicht wer alle Anträge kennt und am lautesten schreit ist Klient, sondern jeder, auf den die Bedingungen zutreffen, auch wenn dieser keine Übung darin hat, um Hilfe zu bitten.

Man darf den Menschen ruhig ihren Stoz lassen.

Auch dieser Mitarbeiter würde (zusammen mit dem Ombutsmann) dazu beitragen, Probleme zu klären und unnötige Kosten zu vermeiden. FÜr den Klienten ergäbe sich eine grössere Fairness und Einsicht, und somit auch eine bessere Zusammenarbeit.

 

4. Eine ganz einfache Unterscheidung zwischen denen, die nicht können, und denen, die nicht wollen.

Ich würde mir zutrauen, das im Einzelfall innerhalb von weniger als einer Stunde unterscheiden zu können.

Und kein z.B. chronisch Kranker möchte mit diesen Leuten in einen Topf geworfen werden.

Durchaus auch Zwangsmassnahmen für die, die einfach nur den leichteren Weg gehen wollen. Es muss ein Lernprozess dahingehend stattfinden, das es ohne eigene Leistung auch bei der Grundsicherung nicht funktioniert.

 

5. Regelung für jede Art von aussergewöhnlicher Belastung: In einem Antrag muss nachgewiesen werden, dass der Aufwand unvermeidbar, notwendig, und auf anderem Weg nicht zu bewerkstelligen ist. Und wenn dies gegeben ist, müssen diese Kosten übernommen werden, denn dieser Klient hat nach dem Gesetz über die Gleichstellung ebenfalls das Recht, seine persönliche Existenz zu sichern. Denn wenn diese Mehrbelastungen erwiesen sind, ist die Aufgabe, die Existenz dieses Klienten zu sichern, eindeutig nicht erfüllt, indem man ihm einfach das Gleiche zahlt wie allen anderen.

 

6. Einhaltung allgemeingültiger gesetzlichger Regelungen für beide Seiten, die ARGE und die Klienten.

Die ARGE muss aufhören, sich laufend eigene, von den Gesetzen unabhängige und nicht rechtskonforme Regelungen zu erfinden. Ein neuestes, noch unbestätigtes Beispiel ist, dass es der ARGE neuerdings nicht mehr reicht, wenn ein Klient durch eine Krankschreibung nachweist, dass er aufgrund von Erkrankung einen Termin nicht einhalten konnte. Er wird deshalb trotzdem sanktioniert, es wird einfach davon ausgegangen, dass eine Erkrankung ihn nicht daran hindert, den Termin wahrzunehmen. Nur ein Attest, indem ihm die Unmöglichkeit bestätigt wird, einen solchen Termin wahrzunehmen, kann das verhindern.

Aber erstens erfährt das niemand, und zweitens entstehen dadurch erhebliche Kosten, die aber die ARGE nicht übernimmt. Wie gesagt, Fernsehbericht, ich konnte es noch nicht bestätigen, aber der Vertreter der ARGE hat es bestätigt. Nein, so geht es nicht, auch die ARGE muss sich an geltende Gesetze und Üblichkeiten halten. Austricksen ist kein legales Mittel. Es muss eine gewisse Rechtssicherheit auch bei der ARGE gelten.

Es muss wieder zu mehr Vertrauen und Zuverlässigkeit in beiden Richtungen kommen.

 

7. Namensänderung: Den jetzigen Namen der ARGE würde man in der Werbung vermutlich als absichtliche Irreführung und unlauteren Wettbewerb verbieten, Grundsicherungs-Stelle oder Amt für Grundsichernug wäre ehrlicher. Ausserdem gibt es das Jobcenter meines Wissensnach auch vom Arbeitsamt, und da verdient es seinen Namen doch eher. Arbeitslosen-Verwaltungs-Stelle wäre zwar ehrlich, aber es klingt zugegebenemassen nicht besonders.

 

8: Eine Anhebung des Hartz IV Satzes auf tatsächliche notwendige Lebenshaltungskosten, im Gegenzug aber auch Änderung des Zahlungszwecks. Wenn die Arge ein Ersatzgehalt zahlt, dann hat sie auch Anspruch auf die bezahlte Zeit. Wer also in der Lage ist, zu arbeiten, muss diese Zeit auch einbringen, wir haben wirklich genug Bereiche, in denen wir Leute bräuchten, wofür aber einfach kein Geld da ist. Schaun Sie mal nach Holland, das gefällt mir doch viel besser. Alle haben Anspruch auf eine Leistung, von der man auch leben kann, dafür aber erfüllen sie auch Aufgaben, und verbringen ihre Zeit so sicher sinnvoller, als das bei uns der Fall ist. Abgesehen davon nimmt man dann wieder am sozialen Leben teil, wird gebraucht... viel besser. Und man bleibt im Training, ist arbeiten gewöhnt, fügt sich schnell wieder in eine Arbeitswelt ein.

 

9. echte Förderung für eine zukunftssichere Arbeit, auch für die, die nicht vollwertig arbeiten können. Sie sind ja deshalb nicht wertlos, nur eben mit einer Einschränkung versehen. Und Abschaffung der Massnahmen-Mafia, da wird nur sinnlos Geld verpulvert, um ein 5tes Bewerbungstraining zu machen oder fiktive Geschäfte zu simulieren, mit keinem Nutzen ausser für die Veranstalter, die teilweise recht fragwürdig vorgehen, um noch mehr Kohle zu machen. Statt dessen (auch für die Eingeschränkten) echte Firmen gründen und sponsern, die Aufgaben erfüllen. für die kein Geld da ist, wo man aber Arbeitsalltag trainiert, und seine Talente unter Beweis stellen kann, das würde einen Personalchef eher beindrucken.


10. Abschaffung des Verbotes der ehrenamtlichen Arbeit:

Natürlich muss eine Arbeit, die zum Broterwerb dient, Vorrang haben vor einem Ehrenamt, aber man sollte es auch nicht mit Hobby verwechseln, unsere Geselschaft würde ohne Ehrenamtliche nicht funktionieren.

Wenn sich also jemand in Hartz IV für Feuerwehr, THW oder ähnliches engagiert, soziale Dienste unterstützt oder seine Zeit anderweitig sozial sinnvoll verwendet, sollte dies höher bewertet werden, als wenn er einen 1 € Job macht, und dabei genauso wenig lebensfähig ist wie ohne, nur dass sich irgendwer anders daran bereichert.

 

 Fazit:

 

Ja, das läuft langfristig darauf hinaus, dass wir unser Denkmodell aus den Zeiten der Vollbeschäftigung und des Wirtschaftswachstums an die jetzigen und zukünftigen Bedingungen anpassen müssen.

Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens klingt zunächst ja mal richtig unrealistisch, aber eigentlich gibt es das ja in Form von Hartz IV schon. Nur warum sollte es bedingungslos sein? Meiner Ansicht nach würde das Recht auf eine menschenwürdige Existenz ohne dauernde Bedrohung, die nicht automatisch krank macht, durchaus ein erstrebenswertes Zeil sein. Und sogar ein realistisches. Umgekehrt muss sich jeder für diese Leistung nach seinen Möglichkeiten einbringen, ohne eine Konkurrenz für bestehendes Gewerbe zu schaffen. Dafür gibt es wirklich genug Aufgaben (die bisher unerledigt bleiben).

Es würde etwas mehr kosten, aber sehr viel mehr bringen.

Und selbst Personen, die nur eingeschränkt leistungsfähig sind, haben das Recht und die Pflicht, sich einzubringen, so gut es eben (ohne Schädigung) geht.

Wer aber einfach nur "nicht mitmachen" oder "nicht arbeiten" will, der soll durchaus eindringlich merken, dass sich diese Gesellschaft "Drückeberger" nicht leisten kann und will.

 

Und wir brauchen wieder mehr Glaubwürdigkeit: Ich kann von jemand, der grade trickreich aus der Arbeitslosenstatistik herausgerechnet wurde, keine Ehrlichkeit verlangen.

 

Wenn Frau Minister Von der Lein ernsthaft behauptet, ein Durchschnitssverdiener würde mit ca 650 .- € Rente in die Altersarmut geraten, dann hat sie recht. Nur dass sie von einem Durchschnittsverdiener mir 35 Jahren Lebensarbeitszeit a 2.500.- €/Monat (Netto?) ausgeht.

Wer hat denn so einen Verdienst über 35 Jahre gehabt?

Und was passiert mit den tatsächlich existierenden Angestellten und Arbeitern mit WIRKLICH durchschnittlichem Lohn und normaler Lebensarbeitsdauer?

Ich behaupte jetzt einfach mal aufgrund mir vorliegender Daten, dass rund 65 - 80 % aller Arbeiter und Angestellten unter dieser Grenze liegen. Also im Alter auch unterhalb von 650.- € Rente

Zeigen Sie mir, dass ich mich irre, es wäre schön !

Wo soll da noch Glaubwürdigkeit oder Motivation herkommen?

Aus welchem Grund sollte jemand ein Leben lang arbeiten wollen, wenn er danach auf eine Stufe gestellt wird mit allen, die nie einen Finger krumm gemacht haben.

Es tut besonders weh, seinen Stolz und seine Würde zu verlieren, wenn man genau weiss, dass man es absolut nicht verdient hat.

Und es ist perfide, damit zu warten, bis jemand in einem Alter ist, wo er nichts mehr ändern kann.

 

Derzeit passiert etwas, was sehr verhängnisvolle Folgen hat: Die Lebensarbeitszeit ist das einzige, was jemand einsetzen kann, um ein eingermassen vernüftiges, soziales Leben zu führen, den Lebensabend zu sichern, ...

Und diese Lebensarbeitszeit wird Stück für Stück "entwertet", damit aber auch die betroffenen Menschen. Denn mehr haben sie nicht.

Wenn Vollzeitarbeit nicht genug ist, um ein solches, bescheidenes Leben führen zu können, was soll oder kann man denn noch tun?

 

 

Kommentare und Anregungungen sind willkommen, wir haben die Wahrheit nicht gepachtet

 

Geräteanlieferungen, Spenden, Überlassungen, Aufträge zur Datenvernichtung, Datenrettung,

also alle, die uns etwas bringen,

erreichen unsere Geräteannahme Mo bis Fr 15:00 19:00 h

unter Tel: 089 55262042,

Adresse ist in 82131 Oberbrunn,

Hauser Weg 4, Werkstatteingang an der Hausrückseite.

Bitte Termin immer kurzfristig telefonisch vereinbaren.

 

Interessenten für technische Hilfe erfahren den jeweils für sie zuständigen Ansprechpartner (samt Telefon und Adresse) auf dem

Berechtigungsschein (Gautinger Insel).

Unsere Geräteannahme kann Ihnen da nicht weiterhelfen, wir bitten also Anrufe dort auf Geräteabgabe zu beschränken, danke.

 DATENVERNICHTUNG:

Wenn wir Datenträger in EDV Geräten vorfinden,

werden sie ungefragt unwiederbringlich gelöscht (siehe Datenvernichtung).

Wir gehen (ohne konkrete Angaben) von Sicherheitsstufe 4-5 aus, die Datenvernichtungsmethode ist also irreversibel, keine Wiederherstellung möglich.

Sollten Sie eine Bestätigung für die Vernichtung brauchen,

geben Sie uns diese Information bitte schrftlich (mit Seriennummer der Festplatte) bei der Geräte-Anlieferung.

DATENRETTUNG:

Falls auf Datenträgern noch Daten sind,

die wiederhergestellt oder gerettet werden sollen, MÜSSEN Sie uns das mit Gerätebeschreibung SCHRIFTLICH mittteilen. sowie einen Hinweis auf dem Gerät anbringen.